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Muzeum Karlovy Vary

Stefan Schlick

Stefan Schlick (1487–1526), Graf zu Passaun, Herr zu Weißkirchen, Elbogen und Schlackenwerth war ein böhmischer, deutschsprachiger Adliger und Bergbauunternehmer. Er war der älteste Sohn des Grafen Kaspar Schlick II. und der Gräfin Elisabeth von Gutenstein. Kaspar Schlick I., Kanzler des Heiligen Römischen Reiches und Stifter des Geschlechts, war sein Großonkel. 1515 trat Stefan das Erbe seines Vaters an. In diesem Jahr wurde auf seinem Herrschaftsgebiet, in der Nähe der kleinen Siedlung Konradsgrün, Silber gefunden. Mit Partnern gründete er eine Bergbaugesellschaft. Diese nahm 1516 Kapital von Nürnberger Bankiers auf, errichtete die ersten Hütten und gründete die Siedlung Thal (Údolí). Im folgenden Jahr erhielt sie den Namen Sankt Joachimsthal nach dem Heiligen Joachim. Die Benennung folgte dem Muster von Sankt Annaberg nach der Heiligen Anna. 1517 ließ Schlick die Burg Freudenstein errichten. Sie sollte die Siedlung und die Bergwerke schützen und als Unterkunft für die Bergbeamten dienen. Ab 1519 führte er auf der Burg erste Probeprägungen durch. Um den Kredit zurückzuzahlen und vom geförderten Silber profitieren zu können, musste er das Münzrecht erwerben, das dem König zustand. Schlick und seine Brüder erhielten dieses Privileg im April 1520 auf Beschluss des Landtages. König Ludwig bestätigte es 1523. Schlick ließ vor allem große Guldengroschen prägen, die als Taler bekannt waren. Er achtete dabei streng auf Einhaltung der Vorgaben des Silbergehalts. Dazu ließ er auf der zweimal jährlich stattfindenden Leipziger Messe Münzprüfungen durchführen. Zudem förderte er bewusst die Verbreitung der Münzen, z.B. durch die Vereinbarung mit den sächsischen Kurfürsten, die Taler auch in ihrem Herrschaftsgebiet in Umlauf zu bringen.

1518 erließ Schlick eine eigene Bergordnung mit 106 Artikeln. Sie war von der Annaberger Bergordnung aus dem Jahr 1509 beeinflusst. Sie fand Eingang auch in spätere böhmische Bergordnungen und führte zu einer Annäherung des sächsischen und des böhmischen Bergrechts. Am 6. Januar 1520 erhob König Ludwig die Siedlung zur „freien Bergstadt“. Innerhalb weniger Jahre erlebte die sich entwickelnde Stadt – mit 18.000 Einwohnern um das Jahr 1530 die zweitbevölkerungsreichste Stadt in Böhmen – turbulente Zeiten. Die Aufstände der Jahre 1517 und 1522/1523 konnte Schlick durch Verhandlungen und Zugeständnisse schlichten. Der letzte Aufstand 1525 – schon in die Zeit des Deutschen Bauernkrieg fallend – betraf zahlreiche Bergbaustädte. Joachimsthal jedoch traf er am härtesten. Die Burg, das Rathaus und die Münzstätte wurden von den rebellierenden Bergleuten geplündert. Letztlich gelang es, auch diesen Aufstand zu befrieden, insbesondere durch das Versprechen der Straffreiheit für diejenigen, die sich nicht an den Plünderungen beteiligt hatten. Schlick ließ kaum Repressionen auf den Aufstand folgen, unter anderem auch, um das Kapital, die Bergwerke und die Hütten zu schützen. Nach dem Aufstand wurde die Bergordnung von 1518 um mehrere Ergänzungen erweitert und im Jahr 1525 in gedruckter Form herausgegeben.

Wie alle Mitglieder seines Adelsgeschlechts stand auch Stefan Schlick der lutherischen Reformation, die sich seit 1517 von Deutschland aus verbreitete, aufgeschlossen gegenüber. Noch bevor die Siedlung zur Stadt wurde, erwarb er vom Erzdiakon von Falkenau (Sokolov) das Patronatsrecht und übertrug es auf die Stadtgemeinde. Diese wählte von nun an ihren Pfarrer selbst. Daraufhin entwickelte sich Joachimsthal nach und nach zu einer lutherischen Stadt. Stefan heiratete 1521 Margareta Pflug aus Rabenstein. Sie hatten einen Sohn Moritz und eine Tochter Sybilla.

Zweimal zog Schlick mit den Joachimsthaler Bergleuten zur Unterstützung von König Ludwig gegen die Osmanen in Ungarn – erstmals 1521. Der zweite Feldzug wurde ihm jedoch zum Verhängnis. Nach der vernichtenden Niederlage in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 verliert sich seine Spur. Es kursierten Gerüchte, er sei als Sklave nach Armenien verkauft worden. Nachforschungen seiner Familie, die 1527 zwei Boten nach Konstantinopel entsandte, blieben erfolglos. Bis zum Jahr 1528 galt er weiterhin als Familienoberhaupt, Miteigentümer der Familiengüter und erster Inhaber des Münzrechts. Schließlich wurde er jedoch für tot erklärt. König Ferdinand I., der 1527 den Thron bestieg, nutzte diese Gelegenheit und ließ sich auf dem Landtag von Budweis 1528 das Münzprivileg erneut als dem König zustehendes Recht zuerkennen. Schlicks Erben durften weiterhin Münzen prägen – jedoch nur mit dem königlichen Wappen und Namen, genau wie alle anderen königlichen Münzstätten.